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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.10.1984, Az.: BVerwG 8 C 41/83

Beitragspflichtiger; Deckungskosten; Erschließungsanlage; Grundstück; Erschließungsbeitrag; Unbillige Härte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.10.1984
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 41/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11862
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1985, 294-295 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 836 (amtl. Leitsatz)
  • ZMR 1985, 31

Redaktioneller Leitsatz

Ein Beitragspflichtiger, der eine erhebliche Leistung zur Deckung der Aufbaukosten für eine sein Grundstück betreffende Erschließungsanlage erbracht hat, bevor diese hergestellt wurde, kann unter Umstände später nicht zur Erbringung des vollen Erschließungsbetrags herangezogen werden, weil dies eine unbillige Härte bedeuten würde.