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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.09.1984, Az.: BVerwG 5 C 30/81

Ausbildungsabschnitt; Abschluß; Förderung; Schulische Qualifikation; Allgemeinbildung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.09.1984
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 30/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11985
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 70, 115 - 121
  • FamRZ 1985, 316
  • NVwZ 1986, 121-123 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein zweiter allgemeinbildender Ausbildungsabschnitts, der dem Abschluß eines (ersten) allgemeinbildenden Ausbildungsabschnitts gem. Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 nachfolgt, ist förderungswürdig, sofern der spätere Abschnitt eine gesteigerte schulische Qualifikation aufweist.