Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.11.1983, Az.: BVerwG 4 C 40/80
Fernstraßen; Einstufung; Bundesautobahn; Qualifikationsmerkmale; Vorbelastung; Fernstraßen; Planfeststellung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.11.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 40/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 16594
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBL 1984, 338-340 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1985, 109-111 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Planung einer Bundesfernstraße steht ihre Einstufung als Bundesautobahn oder Bundesstraße nicht im Ermessen der Behörde. Die Qualifikationsmerkmale sind nach dem erstrebten Endzustand der Bundesfernstraße zu bestimmen, soweit dieser bereits erkennbar ist.
2. Eine "plangegebene" Vorbelastung bestimmt sich nach dem Inhalt der Planung, so wie er sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens darstellt. Die allgemeine Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs kann daher, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt nicht vorhersehbar war, eine "plangegebene" Vorbelastung nicht nachträglich verstärken.