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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.10.1983, Az.: BVerwG 1 D 83/82

Erweiterte Besetzung des Gerichts; Überwachung von Fernsprechanschlüssen; Veranlassung durch Anschlußinhaber; Aanonyme Telefonanrufe; Dienstapparat; Innerdienstliches Dienstvergehen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.10.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 83/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11713
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 27.05.1982 - X VL 4/70

Fundstelle

  • DÖV 1984, 352

Amtlicher Leitsatz

1. Auch vor Anberaumung einer weiteren Hauptverhandlung in derselben Sache kann der Kammervorsitzende des Bundesdisziplinargerichts nach pflichtgemäßem Ermessen einen weiteren Richter heranziehen (erweiterte Besetzung).

2. Ergebnisse der Überwachung eines privaten und eines behördlichen Fernsprechanschlusses sind verwertbar, wenn die Überwachungsmaßnahmen von den Anschlußinhabern veranlaßt worden sind.

3. Ständige anonyme Telefonanrufe in der Privatwohnung eines behördlichen Mitarbeiters unter Mißbrauch des dienstlichen Fernsprechanschlusses können ein schweres innerdienstliches Dienstvergehen darstellen.