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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.06.1983, Az.: BVerwG 8 C 183/81

Erledigter Einberufungsbescheid; Fortsetzungsfeststellungsklage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.06.1983
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 183/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11561
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 11.06.1981 - 11 K 1256/81

Fundstelle

  • DÖV 1983, 1026

Amtlicher Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigen Einberufungsbescheides besteht nicht, wenn das Verwaltungsgericht den Bescheid als rechtmäßig bestätigt hat und diese Bestätigung nicht handgreiflich falsch ist.