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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.05.1983, Az.: BVerwG 1 WB 58/81

Wehrbeschwerdeverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Verletzung eigener Rechte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.05.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 58/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11928
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZWehrr 1984, 36

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, wenn der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt eine Rechtsverletzung des Antragstellers wenigstens möglich erscheinen läßt.

2. Werden Rechte bestimmter Personen oder Personengruppen verletzt, so kann ein dies miterlebender Dritter nicht geltend machen, darin liege zugleich eine Verletzung eigener Rechte.