Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.05.1983, Az.: BVerwG 1 WB 58/81
Wehrbeschwerdeverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Verletzung eigener Rechte
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.05.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 58/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11928
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZWehrr 1984, 36
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, wenn der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt eine Rechtsverletzung des Antragstellers wenigstens möglich erscheinen läßt.
2. Werden Rechte bestimmter Personen oder Personengruppen verletzt, so kann ein dies miterlebender Dritter nicht geltend machen, darin liege zugleich eine Verletzung eigener Rechte.