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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.04.1983, Az.: BVerwG 6 C 202/81

Kriegsdienstverweigerungssachen; Verletzung der Aufklärungspflicht; Mündliche Verhandlung; Wehrpflichtiger

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.04.1983
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 202/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11820
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Kassel 22.10.1981 - VI/1E 2729/81

Fundstelle

  • Buchholz 448.0 § 25 WehrPflG Nr 140

Amtlicher Leitsatz

Hält das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen den Inhalt eines vom Bevollmächtigten des Wehrpflichtigen in der mündlichen Verhandlung überreichten und als "wichtig" bezeichneten Schreibens für möglicherweise entscheidungserheblich, so verletzt es seine Aufklärungspflicht, wenn es den Wehrpflichtigen nicht dazu befragt und zwar selbst dann, wenn der Wehrpflichtige und sein Bevollmächtigter nicht von sich aus dazu Stellung genommen haben.