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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.03.1983, Az.: BVerwG 9 C 226/82

Asylbegehren; Ausreiseanordnung; Einheitliches Gerichtsverfahren; Getrennte Rechtsmittelprüfung; Gerichtliche Aufklärungspflicht; Mitwirkungspflicht des Asylbewerbers

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.03.1983
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 226/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11876
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 28.10.1981 - 9 K 10776/81

Fundstelle

  • DVBl 1983, 995-997 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Entscheidet das VG in einem einheitlichen Verfahren sowohl über die Ablehnung des Asylbegehrens durch das Bundesamt als auch über die Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde, so ist für die asylrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Entscheidung jeweils gesondert zu prüfen, welche Rechtsmittel gegen sie gegeben sind (wie Urteil vom 13.7.1982 - 9 C 6//82).

2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht in Asylrechtsstreitigkeiten (hier: Verwertung amtlicher Auskünfte; Mitwirkungspflicht des Asylbewerbers).