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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.01.1983, Az.: BVerwG 8 B 91/82

Umsatzsteuer; Abwälzung; Leistungsempfänger; Überwälzverbot; Eigentumsgarantie; Berufsfreiheit; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.01.1983
Aktenzeichen
BVerwG 8 B 91/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11683
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 15.05.1981 - 2 A 242/80
OVG Lüneburg 05.02.1982 - 1 A 130/81

Fundstelle

  • NJW 1983, 1810-1811 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Umsatzsteuergesetz 1973 enthält keine Regelung über die Zulässigkeit der Überwälzung der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger.

2. Der durch die schleswig-holsteinische Baugebührenordnung 1968 geregelte Ausschluß der Überwälzbarkeit der bei einem Prüfingenieur für Baustatik angefallenen Umsatzsteuer verletzt das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum, die Berufsfreiheit oder den Gleichheitssatz nicht.