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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.12.1982, Az.: BVerwG 7 C 3/80

Unmöglich; Feststellung; Kraftfahrzeugführer; Geschwindigkeitsüberschreitung; Mitwirkung; Fahrzeughalter; Verkehrsverstoß; Aufklärung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.12.1982
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 3/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11796
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1983, 782-783 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

In der Regel ist es unmöglich i.S.v.. § 31 StVO festzustellen, wer ein Kraftfahrzeug zur Tatzeit, zu der eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, geführt hat, wenn sich der Fahrzeughalter gegen eine sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes weigert. Vgl. VG Hannover v. 17. 2. 1976, VRS 51, 398.