Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.12.1982, Az.: BVerwG 7 C 3/80
Unmöglich; Feststellung; Kraftfahrzeugführer; Geschwindigkeitsüberschreitung; Mitwirkung; Fahrzeughalter; Verkehrsverstoß; Aufklärung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.12.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 3/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11796
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1983, 782-783 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
In der Regel ist es unmöglich i.S.v.. § 31 StVO festzustellen, wer ein Kraftfahrzeug zur Tatzeit, zu der eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, geführt hat, wenn sich der Fahrzeughalter gegen eine sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes weigert. Vgl. VG Hannover v. 17. 2. 1976, VRS 51, 398.