Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.12.1982, Az.: BVerwG 4 C 49/79
Ausnahmen; Befreiungen; Rechtswidrig; Subjektives Recht; Verletzung; Öffentliches Interesse; Schutz Dritter
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.12.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 49/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11721
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1983, 348-349 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 1574 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1983, 471 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Werden mehrfach rechtswidrig Ausnahmen und Befreiungen erteilt, liegt darin nur dann einen Verletzung subjektiver Rechte, wenn die Vorschriften, gegen die verstoßen wurde, nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen worden sind, sondern gerade dem Schutze bestimmter Dritter zu dienen bestimmt sind.