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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.12.1982, Az.: BVerwG 4 C 49/79

Ausnahmen; Befreiungen; Rechtswidrig; Subjektives Recht; Verletzung; Öffentliches Interesse; Schutz Dritter

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.12.1982
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 49/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11721
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1983, 348-349 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 1574 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1983, 471 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Werden mehrfach rechtswidrig Ausnahmen und Befreiungen erteilt, liegt darin nur dann einen Verletzung subjektiver Rechte, wenn die Vorschriften, gegen die verstoßen wurde, nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen worden sind, sondern gerade dem Schutze bestimmter Dritter zu dienen bestimmt sind.