Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.08.1982, Az.: BVerwG 3 C 4/82
Gemeinsamer Markt; Geflügelfleisch; Untersuchung; Abfertigungszeiten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.08.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 4/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11841
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ü VG Münster 04.04.1979 - 6 K 424/78
Rechtsgrundlage
- Art. 30 EWGVertr
Fundstelle
- NJW 1983, 1990-1992 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Systematische Eingangsuntersuchungen beim Verbringen von Geflügelfleisch aus Mitgliedstaaten der EG ins Bundesgebiet, die im wesentlichen nur aus einer Dokumenten und Identitätskontrolle bestehen, sind nicht durch Art. 30 EWGV. Verboten.
2. Erstmalige Festlegungen von Abfertigungszeiten bei der Neueröffnung von Eingangsstellen sind grundsätzlich nicht geeignet, den Handelsverkehr i. S. Art. 30, 32 zu behindern. Eine nachträgliche Beschränkung bisheriger Abfertigungszeiten ist durch Art. 30, 32 verbindlich, wenn sie zu einer für den Importeur unvermeidlichen Wettbewerbsbenachteiligung führt.