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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.05.1982, Az.: BVerwG 9 B 1152/82

Asylverfahren; Verpflichtungsklage; Anhörung; Unterlassen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.05.1982
Aktenzeichen
BVerwG 9 B 1152/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1982, 630-632 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Asylverfahren hat das Tatsachengericht den Rechtsstreit in die Richtung spruchreif zu machen, daß es darüber entscheiden kann, ob das auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Verpflichtungsbegehren des Klägers berechtigt ist.

2. Das VG kann bei unterlassener Anhörung eines Asylsuchenden die Streitsache nicht an das Bundesamt zurückverweisen; vielmehr hat es die Spruchreife herzustellen.