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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.05.1982, Az.: BVerwG 1 WB 78/78

Erhaltung fliegerischen Könnens; Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen; Meinungsbildung nachgeordneter Dienststellen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.05.1982
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 78/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11951
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anordnung der Erhaltung fliegerischen Könnens kann beendet werden, wenn hierfür militärische Zweckmäßigkeitserwägungen sprechen.

2. Der Bundesminister der Verteidigung kann das ihm in diesem Bereich zustehende Ermessen durch das Aufstellen allgemeiner sachlicher Grundsätze binden.

3. An die Meinungsbildung nachgeordneter Dienststellen ist die Ausübung des Ermessens nicht gebunden (Ergänzung, BVerwG, 19.08.1971, I WB 100.70).