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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.11.1981, Az.: BVerwG 7 C 78/79

Namensänderung; Einbürgerung; Wichtiger Grund

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.11.1981
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 78/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11845
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 07.06.1978 - VII M 197 II 74
VGH München 11.06.1979 - 313 IX 78

Fundstellen

  • IPRspr 1982, 5
  • StAZ 1984, 103

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob ein früherer österreichischer Adeliger, der als jugoslawischer Staatsangehöriger durch die jugoslawische Verfassung von 21 das Recht zur Führung der Adelsbezeichnung verloren hatte, von 41 bis 45 kroatischer Staatsangehöriger war, anschließend die österreichische Staatsbürgerschaft erwarb und später in der Bundesrepublik eingebürgert wurde, das Recht zur Führung seiner ehemaligen Adelsbezeichnung als Namensbestandteil beanspruchen kann.