Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.11.1981, Az.: BVerwG 8 C 10/81
Erschließungsanlage; Erschließungsaufgabe; Gemeinde; Erschließungsbeitrag; Beitragsanspruch; Bund; Planfeststellungsbeschluß
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.11.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 10/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11787
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DÖV 1982, 328
- MDR 1982, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1982, 435-436 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Nur wenn die Erschließungsanlagen in Erfüllung gemeindlicher Erschließungsaufgaben hergestellt werden, dürfen die Gemeinden Erschließungsbeiträge erheben.
Muß der Bund infolge eines Planfeststellungsbeschlusses eine Anliegerstraße schaffen, begründet deren Herstellung durch die Gemeinde nicht einmal dann einen Beitragsanspruch, wenn sie sich dazu verpflichtet hat.