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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.11.1981, Az.: BVerwG 8 C 10/81

Erschließungsanlage; Erschließungsaufgabe; Gemeinde; Erschließungsbeitrag; Beitragsanspruch; Bund; Planfeststellungsbeschluß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.11.1981
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 10/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11787
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1982, 328
  • MDR 1982, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1982, 435-436 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Nur wenn die Erschließungsanlagen in Erfüllung gemeindlicher Erschließungsaufgaben hergestellt werden, dürfen die Gemeinden Erschließungsbeiträge erheben.

Muß der Bund infolge eines Planfeststellungsbeschlusses eine Anliegerstraße schaffen, begründet deren Herstellung durch die Gemeinde nicht einmal dann einen Beitragsanspruch, wenn sie sich dazu verpflichtet hat.