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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.08.1981, Az.: BVerwG 8 B 20/81

Wasserbezugsgebühren; Verbrauchsunabhängige Grundgebühr; Verbrauchsabhängige Zusatzgebühr; Bemessung der Grundgebühr; Unterschiedliche Nenngrößen; Wasserzähler; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.08.1981
Aktenzeichen
BVerwG 8 B 20/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11578
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1982, 1103 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1982, 431-432 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2274 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Erhebung von Wasserbezugsgebühren in der Form einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr sowie die Bemessung der Grundgebühr nach unterschiedlichen Nenngrößen der Wasserzähler verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.