Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.07.1981, Az.: BVerwG 3 B 6/79
Geldentwertung; Erhöhter Zinszuschlag; Hauptentschädigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 20.07.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 B 6/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11705
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG München 29.09.1978 - M XVI 195 VI 75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 64, 1 - 4
Amtlicher Leitsatz
1. Die Regelungen über die Gewährung der Hauptentschädigung in den LAG § 248, LAG § 250 sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Wegen der seit Erlaß des Lastenausgleichsgesetzes veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der inflationären Tendenz im Währungsbereich besteht keine Verpflichtung des Gesetzgebers, einen Zuschlag zur Hauptentschädigung und/oder einen über 4% hinausgehenden Zinszuschlag zu gewähren.