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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.07.1981, Az.: BVerwG 6 C 180/80

Absoluter Revisionsgrund; Zustellung des Urteils; Mündliche Verhandlung; Übergabe an die Geschäftsstelle

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.07.1981
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 180/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11527
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DÖV 1981, 970-971 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob ein absoluter Revisionsgrund nach § 138 Nr. 6 VwGO vorliegt, wenn das Urteil im Falle des § 116 II VwGO erst etwa 6 1/2 Monate nach der mündlichen Verhandlung den Parteien zugestellt wird und nicht ersichtlich ist, wann es der Geschäftsstelle übergeben worden ist.