Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.06.1981, Az.: BVerwG 8 C 29/80
Kriegsdienstverweigerer; Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung; Bundesamt für den Zivildienst; Erledigung der Hauptsache
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.06.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 29/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11542
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Darmstadt 23.01.1980 - V E 102/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 62, 296 - 300
- NVwZ 1982, 242-243 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Kriegsdienstverweigerer kann nicht verlangen, daß über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entschieden wird, wenn sein Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung des Bundesamtes für den Zivildienst unbeschieden geblieben ist, weil er die Hauptsache für erledigt erklärt hat.