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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.06.1981, Az.: BVerwG 8 C 29/80

Kriegsdienstverweigerer; Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung; Bundesamt für den Zivildienst; Erledigung der Hauptsache

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.06.1981
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 29/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11542
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Darmstadt 23.01.1980 - V E 102/79

Fundstellen

  • BVerwGE 62, 296 - 300
  • NVwZ 1982, 242-243 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Kriegsdienstverweigerer kann nicht verlangen, daß über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entschieden wird, wenn sein Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung des Bundesamtes für den Zivildienst unbeschieden geblieben ist, weil er die Hauptsache für erledigt erklärt hat.