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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.12.1980, Az.: BVerwG 1 D 86/79

Streik; Herabsetzung der Arbeitsleistung; Krankmeldung ; Treuepflicht ; Verbesserte Arbeitsbedingungen; Berufshingabe; Voller Einsatz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.12.1980
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 86/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 30.03.1979 - VIII VL 28/75

Fundstellen

  • BVerwGE 73, 97 - 114
  • DVBl 1981, 500-502 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1981, 220-223 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1283 (amtl. Leitsatz) "sog. Fluglotsenstreik"

Amtlicher Leitsatz

1. Streik oder streikähnliche, kollektive Maßnahmen von Beamten, die sich in der verabredeten Herabsetzung der Arbeitsleistung oder in unbegründeten Krankmeldungen äußern, verstoßen auch dann gegen die Pflichten, wenn damit nicht wirtschaftliche oder soziale Ziele der Beteiligten erzwungen werden sollen, sondern – im Interesse der öffentlichen Sicherheit - die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.

2. Die volle Hingabe an den Beruf (§ 54 S. 1 BBG) erfordert - zumindest in verantwortungsvollen Positionen, in die man nur aufgrund erwiesener Tüchtigkeit und Leistung gelangt – den individuell optimalen und nicht nur einen generell durchschnittlichen dienstlichen Einsatz.