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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.11.1980, Az.: BVerwG 1 C 46/77

Hersteller von Fertigpackungen; Zahlung von Gebühren; Füllmengenkontrolle

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.11.1980
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 46/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11277
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • GewArch 1981, 243

Amtlicher Leitsatz

Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht ist der Hersteller von Fertigpackungen gemäß EichKostO § 1 i.V.m. EichG § 30 Abs. 1 Nr. 5 zur Zahlung von Gebühren für die Füllmengenkontrolle nach FertigPackV § 22 verpflichtet.