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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 29.09.1980, Az.: BVerwG 4 C 74.77

Ergänzung der Entscheidungsformel eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.09.1980
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 74.77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 20039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Die Entscheidungsformel des Urteils wird gemäß § 118 VwGO wie folgt ergänzt:

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Oppenheimer
Dr. Korbmacher
Prof. Dr. Schlichter
Dr. Niehues
Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. David ist wegen Urlaubs an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert. Oppenheimer