Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.06.1980, Az.: BVerwG 1 WB 126/78
Kein Anspruch auf Auskunft über Äußerung des Ministers vor dem Bundestag
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.06.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 126/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1980, 19726
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 43 GG
- Art. 45 a GG
- § 73 GeschOBT
- § 10 Abs. 3 SG
- § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO
Fundstellen
- BVerwGE 73, 9 - 11
- DokBerB 1980, 245
- NZWehrR 1980, 186
- ZBR 1981, 107
In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Generalmajors a.D. ..., wohnhaft ...,
vertreten durch die Rechtsanwälte ...
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 24. Juni 1980,
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Saalmann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Nast-Kolb,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Thurn,
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluß des Senats vom 23. April 1980 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
In Abschnitt II Nr. 1 ist an Stelle von "Der Antrag ist zulässig" zu setzen "Der Antrag ist unzulässig".
- 2.
In Abschnitt II Nr. 1 d letzter Absatz ist an Stelle von "Der Antrag ist daher als unbegründet zurückzuweisen ..." zu setzen "Der Antrag ist daher als unzulässig zurückzuweisen ...".
Gründe
Nast-Kolb
Thurn