Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.06.1980, Az.: BVerwG 2 WD 11/80
Wehrdisziplinarverfahren; Gewährung rechtlichen Gehörs; Tatfeststellungen; Schuldfeststellungen; Maßnahmebemessung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.06.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WD 11/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11324
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Mitte Koblenz 10.01.1980 - VL 19/79
Rechtsgrundlage
- § 111 Abs. 2 WDO
Fundstelle
- BVerwGE 73, 19 - 21
Amtlicher Leitsatz
Wird die Versagung rechtlichen Gehörs mit der Berufung gerügt, so richtet sich deren Umfang danach, ob die behauptete Behinderung sich bei den Tatfeststellungen und Schuldfeststellungen sowie deren rechtlicher Würdigung oder nur bei den allenfalls für die Maßnahmebemessung erheblichen Feststellungen ausgewirkt haben kann.