Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.06.1980, Az.: BVerwG 2 WD 55/79
Wohlverhaltenspflicht des Soldaten; Ehebruch mit Kameradenfrau; Verletzung der Kameradschaftspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.06.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WD 55/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11238
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Nord Münster 21.08.1979 - N 5 VL 11/8
Rechtsgrundlagen
- § 12 S. 2 SG
- § 17 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 SG
- Art. 6 Abs. 1 GG
Fundstelle
- BVerwGE 73, 15 - 19
Amtlicher Leitsatz
1. Der Ehebruch mit einer Kameradenfrau stellt dann keine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar, wenn alle beteiligten Personen sich über das Scheitern ihrer Ehen einig waren und ihrem jeweiligen Ehepartner auch die freie Entscheidung über sein weiteres Verhalten zubilligten.
2. Nimmt in einem solchen Falle ein Soldat eine Kameradenfrau in die von seiner Ehefrau verlassene Wohnung auf, um die Endphase zweier gescheiterter Ehen zu überbrücken, und kommt es dann im Laufe des Zusammenwohnens zum Intimverkehr, so liegt auch keine ernsthafte Verletzung der Wohlverhaltenspflicht des Soldaten vor.