Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.04.1980, Az.: BVerwG 1 WB 118/79
Amtliche Auskunft; Freie Beweiswürdigung; Parteivorbringen; Beweismittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.04.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 118/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11298
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 73, 1 - 4
Amtlicher Leitsatz
1. Auch soweit die amtliche Auskunft nicht Parteivorbringen, sondern Beweismittel ist, unterliegt sie der freien Würdigung durch das Gericht.
2. Mit dem Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung kann auch dann der Parteivortrag des Vorgesetzten eines Soldaten in einem anderen gerichtlichen Verfahren oder seine amtliche Auskunft nicht angefochten werden, wenn das andere Gericht glaubte, ohne weitere Prüfung von der Richtigkeit einer solchen Stellungnahme ausgehen zu müssen.
3. Der Anspruch nach WBO § 19 Abs. 2 setzt voraus, daß der gegen die beanstandete Maßnahme gerichtete Antrag zulässig ist.