Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.03.1980, Az.: BVerwG 6 C 22/78

Beamtenversorgungsrecht; NATO-Bezüge; Einheitliche Beamtenverhältnisse; Dienstbezüge; Entschließungsfrist; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.03.1980
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 22/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11320
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 10.04.1974 - 3 K 101/73
OVG Münster 04.09.1975 - I A 1505/74

Fundstelle

  • Buchholz 232.5 § 5 BeamtVG Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. BeamtVG § 5 Abs. 5 setzt den Übertritt von einem höher besoldeten in ein geringer besoldetes Amt im statusrechtlichen Sinne innerhalb eines einheitlichen Beamtenverhältnisses voraus. Auf die Vergütung, die ein ohne Dienstbezüge beurlaubter, an eine internationale Einrichtung entsandter deutscher Beamter in deren öffentlichem Dienst erhält, ist die Vorschrift nicht anzuwenden.

2. Die dem Beamten in BeamtVG § 56 Abs. 2 S. 4 eingeräumte Entschließungsfrist ist eine Ausschlußfrist.