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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.12.1978, Az.: BVerwG 6 C 46/78

Kürzungsregelung; Ortszuschlagsberechtigungen; Schließung einer Gesetzeslücke

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.12.1978
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 46/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 23.05.1977 - 8 K 345/77

Fundstellen

  • BVerwGE 57, 183 - 188
  • DVBl 1980, 204 (Kurzinformation)
  • VerwRspr 30, 673 - 676

Amtlicher Leitsatz

1. Die Kürzungsregelung des BBesG § 40 Abs. 5 erfaßt den Fall des Zusammentreffens zweier Ortszuschlagsberechtigungen in einer Person nicht. Sie ist auf diesen Fall auch nicht entsprechend anwendbar.

2. Zu den Voraussetzungen für die Schließung einer Gesetzeslücke durch den Richter.