Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.12.1978, Az.: BVerwG 8 C 59/77

Verwendungsgrad; Rechtswidrige Musterungsentscheidung; Eintritt der Vollziehbarkeit; Grundlage der Einberufung; Fachschule für Sozialpädagogik; Anerkennungspraktikum; Selbständige Ausbildungsabschnitte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.12.1978
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 59/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 28.06.1977 - III A 188/77

Fundstelle

  • Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr 27

Amtlicher Leitsatz

1. Eine wegen fehlender Festsetzung auch des Verwendungsgrades rechtswidrige Musterungsentscheidung ist nicht nichtig (Anschluß BVerwG, 26.07.1978, 8 C 11.78) und kann deshalb nach Eintritt der Vollziehbarkeit Grundlage der Einberufung sein.

2. Der Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik in Niedersachsen und das sich hieran anschließende einjährige Anerkennungspraktikum sind wehrrechtlich zwei voneinander getrennte selbständige Ausbildungsabschnitte.