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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.11.1978, Az.: BVerwG 1 D 95/77

Umfang der Anschuldigung; Verwaltung amtlicher Gelder; Vorwurf der Unredlichkeit; Verstoß gegen Kassenvorschriften; Anschuldigungsschrift; Verfolgungswille

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.11.1978
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 95/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11316
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Düsseldorf 29.09.1977 - X VL 57/77

Fundstelle

  • BVerwGE 63, 163 - 165

Amtlicher Leitsatz

( - Auslegung der Anschuldigungsschrift - Verstoß gegen Kassenvorschriften - Gehaltskürzung)

1. Der nicht nachweisbare schwerere Vorwurf der Unredlichkeit bei Verwaltung amtlicher Gelder umfaßt den geringeren Vorwurf des Verstoßes gegen Kassenvorschriften, wenn dies aus dem Gesamtinhalt der Anschuldigungsschrift in Verbindung mit einem erkennbaren Verfolgungswillen hervorgeht.