Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1978, Az.: BVerwG 5 C 41/77
Auszubildender; Ferienbeginn; Ferien; Unterbrechung der Ausbildung; Rückforderung von Ausbildungsförderung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.10.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 41/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11267
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 57, 21 - 26
- DVBl 1979, 565 (amtl. Leitsatz)
- DÖV 1979, 533 (Kurzinformation)
- VerwRspr 30, 1009 - 1012
Amtlicher Leitsatz
Auch wenn der Auszubildende unmittelbar vor Ferienbeginn und sodann unmittelbar im Anschluß an die Ferien aus einem von ihm zu vertretenden Grund die Ausbildung unterbrochen hat, besteht keine Verpflichtung zur Zurückzahlung der für die Ferienzeit geleisteten Förderungsbeträge.