Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.10.1978, Az.: BVerwG 8 C 7/78
Anrechnung von Rententeilen; Versicherungsverhältnis; Jüdischer Dienstherr; Vergleich der Versicherungszeit; Gesamtversicherungszeit; Teilbestandskraft von Bescheiden; Rentenanrechnung; Rentenänderungsbescheid
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.10.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 7/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11241
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 23.05.1975 - 11 K 679/71
- OVG Münster 10.02.1977 - XII A 1286/75
Rechtsgrundlagen
- § 31d BWöDG
- § 52 G131
- § 111 BBG
- § 115 BBG
- § 6 Abs. 3 BeamtVG
- § 10 Abs. 2 BeamtVG
- § 28 AVG
- § 31 AVG
- § 32 AVG
Fundstelle
- BVerwGE 56, 362 - 368
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Anrechnung von Rententeilen, die auf das Versicherungsverhältnis bei einem jüdischen Dienstherrn zurückzuführen sind auf die Versorgungszahlungen, die Geschädigte als frühere Bedienstete jüdischer Dienstherren erhalten, bedarf es eines Vergleichs der Versicherungszeit bei dem jüdischen Dienstherrn mit der Gesamtversicherungszeit; eine konkrete Ermittlung des auf den jüdischen Dienst zurückzuführenden Rententeils wird nicht gefordert.
2. Zur Teilbestandskraft von Bescheiden, durch die die Bemessungsgrundlagen für eine Rentenanrechnung festgelegt worden sind mit der Folge, daß bei einer durch einen Rentenänderungsbescheid bedingten Neu-Anrechnung die dafür maßgebliche Bemessungsgrundlage nicht erneut überprüfbar ist.