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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.10.1978, Az.: BVerwG 5 B 68/78

Weiterführende allgemeinbildende Schulen; Ausbildungsförderung; Leistungsempfänger; Berufsqualifizierender Abschluß; Ausbildung; Berufliche Fortbildung; Förderungsleistungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.10.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 B 68/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11191
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr 10

Amtlicher Leitsatz

1. Abgesehen von dem Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ist wesentliches Merkmal für die Gewährung von Ausbildungsförderung, daß der Leistungsempfänger sich einer Ausbildung unterzieht, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führt; das gilt nicht nur für die erste Ausbildung, sondern grundsätzlich auch für eine weitere Ausbildung.

2. Für eine berufliche Fortbildung, die nach einer Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluß angestrebt wird, sieht das BAföG keine Förderungsleistungen vor.