Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.10.1978, Az.: BVerwG 5 B 68/78
Weiterführende allgemeinbildende Schulen; Ausbildungsförderung; Leistungsempfänger; Berufsqualifizierender Abschluß; Ausbildung; Berufliche Fortbildung; Förderungsleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 20.10.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 B 68/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11191
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr 10
Amtlicher Leitsatz
1. Abgesehen von dem Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ist wesentliches Merkmal für die Gewährung von Ausbildungsförderung, daß der Leistungsempfänger sich einer Ausbildung unterzieht, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führt; das gilt nicht nur für die erste Ausbildung, sondern grundsätzlich auch für eine weitere Ausbildung.
2. Für eine berufliche Fortbildung, die nach einer Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluß angestrebt wird, sieht das BAföG keine Förderungsleistungen vor.