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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.10.1978, Az.: BVerwG 2 C 21/76

Bundeswehr; Schaden; Einsatz von Soldaten; Private Zwecke; Verfügungsmöglichkeiten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.10.1978
Aktenzeichen
BVerwG 2 C 21/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1979, 658

Amtlicher Leitsatz

Kein Schaden entsteht der Bundeswehr, wenn durch Einsatz von Soldaten für private Zwecke Verfügungsmöglichkeiten über diese Soldaten nicht weggefallen ist.