Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.09.1978, Az.: BVerwG 2 WD 43/78
Dienstvergehen; Höchstmaßnahme; Verminderter Schuldfähigkeit; Gefahr einer Wiederholung; Gleichartiges Fehlverhalten; Gefahr von Soldaten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.09.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WD 43/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11288
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Mitte Koblenz - 26.01.1978 VL 21/77
Rechtsgrundlagen
- § 34 Abs. 1 WDO
- § 54 Abs. 5 WDO
- § 21 StGB
Fundstelle
- BVerwGE 63, 141 - 144
Amtlicher Leitsatz
Ist bei einem Dienstvergehen, das nach Eigenart und Schwere die Höchstmaßnahme erfordert, von dieser wegen verminderter Schuldfähigkeit abzusehen, so kann die Gefahr einer Wiederholung gleichartigen Fehlverhaltens jedenfalls dann nicht gleichwohl die Höchstmaßnahme rechtfertigen, wenn diese Gefahr von Soldaten nicht zu vertreten ist.