Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 13.06.1978, Az.: BVerwG 1 WB 96/78
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.06.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 96/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 15319
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
In der Wehrbeschwerdeverfahren
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 13. Juni 1978,
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Saalmann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Mühlenfeld,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Seide,
beschlossen:
Tenor:
Der gegen die Einweisung des Antragstellers in das Bundeswehrkrankenhaus H. (Fernschreiben des Bundesministers der Verteidigung - P V 7 - Bereichsarzt - vom 30. Mai 1978) gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 17 Abs. 6 WBO aufschiebende Wirkung.
Der Antragsteller ist sofort aus dem Bundeswehrkrankenhaus H. zu entlassen.
Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - entstandenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
Mühlenfeld
Seide