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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 13.06.1978, Az.: BVerwG 1 WB 96/78

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.06.1978
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 96/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 15319
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In der Wehrbeschwerdeverfahren
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 13. Juni 1978,
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Saalmann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Mühlenfeld,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Seide,
beschlossen:

Tenor:

Der gegen die Einweisung des Antragstellers in das Bundeswehrkrankenhaus H. (Fernschreiben des Bundesministers der Verteidigung - P V 7 - Bereichsarzt - vom 30. Mai 1978) gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 17 Abs. 6 WBO aufschiebende Wirkung.

Der Antragsteller ist sofort aus dem Bundeswehrkrankenhaus H. zu entlassen.

Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - entstandenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.

Saalmann
Mühlenfeld
Seide