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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.05.1978, Az.: BVerwG 5 C 2/77

Flurbereinigungsbehörde; Flurbereinigungsplan; Grenzen des Flurbereinigungsgebiets; Wertermittlung; Vergleichende Schätzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.05.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 2/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11257
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 56, 1 - 7
  • DÖV 1979, 837 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. FlurbG § 58 Abs. 2 gibt der Flurbereinigungsbehörde keine Möglichkeit, in dem Flurbereinigungsplan die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets selbst neu zu regeln.

2. Werden die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets geändert, so hat auch hinsichtlich der neu in das Verfahren einbezogenen Flächen eine Wertermittlung im Wege der vergleichenden Schätzung nach Maßgabe der FlurbG §§ 27 ff. zu erfolgen.