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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.03.1978, Az.: BVerwG 8 C 99/76

Wegfall der Wehrdienstausnahme; Helfer im Katastrophenschutz; Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde; Verwaltungsakt; Anfechtungsklage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
01.03.1978
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 99/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10954
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 23.09.1976 - 8 K 2832/75

Fundstelle

  • BVerwGE 55, 280 - 288

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen und zum Wegfall der Wehrdienstausnahme für Helfer im Katastrophenschutz (Vergleiche BVerwG, 03.08.1977, VIII C 6.76)

2. Der Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des Helfers ist ein Verwaltungsakt, der von dem Helfer unmittelbar angefochten werden kann.

3. Auf die gegen den Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde erhobene Anfechtungsklage ist WehrPflG § 35 Abs. 1 nicht entsprechend anzuwenden.