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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.01.1978, Az.: BVerwG 1 B 63/77

Ausweisungsermessen; Generalpräventive Erwägungen; Allgemeines Ausländerrecht; Abschreckung anderer Ausländer

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 63/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10988
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Bremen 08.02.1977 - 2 BA 45/76

Fundstellen

  • DVBl 1979, 698 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1978, 448
  • MDR 1978, 700 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1978, 1764 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsprechung des Senats, daß in bestimmten Fallgruppen das Ausweisungsermessen grundsätzlich auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden darf, ist für das allgemeine Ausländerrecht nicht deswegen gegenstandslos, weil Angehörige von Staaten der Europäischen Gemeinschaften nicht zur Abschreckung anderer Ausländer ausgewiesen werden dürfen.