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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1977, Az.: BVerwG 8 C 89/76

Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen; Geltungsbereich des BVFG; Vertriebener; befähigung zum Richteramt; Heimatrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 89/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11344
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Ansbach 09.07.1974 - AN 7558 - IV/73
VGH München 29.07.1976 - 189 VII 74

Fundstelle

  • BVerwGE 55, 104 - 117

Amtlicher Leitsatz

Die Anerkennung einer von einem Vertriebenen im November 1957 in der Tschechoslowakei abgelegten juristischen Prüfung, die ihn dort zum Richteramt befähigte, als der 2. juristischen Staatsprüfung gleichwertig richtet sich danach, ob die Prüfung dem Kläger einen Kenntnisstand bescheinigt, der es ihm ermöglicht, sich von seinem Heimatrecht zu lösen und sich in absehbarer Zeit selbständig in die Hauptgebiete des im Geltungsbereich des BVFG geltenden Rechts einzuarbeiten.