Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.11.1977, Az.: BVerwG 1 WB 143/76
Gewährung von Sonderurlaub; Wehrdienstgerichte; Belassung der Bezüge; Abschluß eines Studiums
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 08.11.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 143/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 53, 340
Amtlicher Leitsatz
1. Für einen Antrag auf Verpflichtung des BMVg zur Gewährung von Sonderurlaub ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten auch dann gegeben, wenn er ausschließlich wegen der zugleich beantragten Belassung der Bezüge abgelehnt worden ist.
2. Von dem Erfordernis der Beamtensonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 2, daß Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge auch dienstlichen Zwecken dienen muß, kann keine Ausnahme bewilligt werden.
3. Ein Urlaub zum Abschluß eines Studiums "dient" nur dann dienstlichen "Zwecken", wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen.