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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.11.1977, Az.: BVerwG 7 B 135/77

Vorschriftzeichen; Halteverbot; Sofortige Vollziehung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 135/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Bremen 15.11.1976 - IV A 87/76
OVG Bremen 09.08.1977 - II BA 9/77

Fundstellen

  • DÖV 1978, 374
  • NJW 1978, 656

Amtlicher Leitsatz

Vorschriftzeichen nach der Straßenverkehrsordnung, von denen ein Halteverbot ausgeht, enthalten zugleich das Gebot, bei verbotswidrigem Halten oder nach Ablauf der Zeit, während derer das Halten gestattet ist, alsbald wegzufahren. Dieses Gebot ist gemäß VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 2 grundsätzlich sofort vollziehbar.