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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.11.1977, Az.: BVerwG 4 C 30/75

Sportfischerverein; Binnenfischerei; Landwirtschaft; Landesfischereirecht; Eigentümer eines Baggersees; Errichtung eines Schuppens

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 30/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 14.11.1972 - 4 K 2589/71
OVG Münster 29.01.1975 - 10 A 34/73

Fundstellen

  • DÖV 1978, 336
  • VerwRspr 29, 951 - 956

Amtlicher Leitsatz

1. Die von einem Sportfischerverein betriebene Binnenfischerei fällt nicht unter den Begriff der Landwirtschaft im Sinne des BBauG 1976 § 146.

2. Verpflichtet das Landesfischereirecht den Eigentümer eines Baggersees, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden Fischbestand, soweit erforderlich, durch künstlichen Besatz zu erhalten und zu hegen, so kann ein für die Erfüllung dieser Pflicht erforderlicher Schuppen nach BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5 im Außenbereich bevorzugt zulässig sein.