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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1977, Az.: BVerwG 7 P 19/76

Freistellung von Vorstandsmitgliedern; Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder; Stichhaltige Gründe

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.10.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 19/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 13.10.1975 - PVB 4/75
OVG Münster 21.06.1976 - CB 12/75

Fundstelle

  • BVerwGE 55, 17

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Freistellung der Vorstandsmitglieder sind in erster Linie die von den Gruppen gewählten Vorstandsmitglieder vorzuschlagen.

2. Nach BPersVG § 33 zugewählte Vorstandsmitglieder können, auch wenn zur Freistellung bereite Gruppenvorstandsmitglieder noch vorhanden sind, dann zur Freistellung vorgeschlagen werden, wenn stichhaltige Gründe dafür gegeben sind.

3. Die Gründe, die als stichhaltig angesehen werden, müssen vor der Beschlußfassung erörtert werden. Über sie muß nachweisbar abgestimmt werden.

4. Die Berücksichtigung der Beschäftigungsarten oder der Geschlechter hat für die Auswahl der freizustellenden Vorstandsmitglieder keine ausschlaggebende Bedeutung.