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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.10.1977, Az.: BVerwG 2 WDB 4/77

Befangenheitsregelung; Wehrdisziplinarbeschwerden; Disziplinarvorgesetzte; Militärischer Vorgesetzte; Dienstreise; Öffentliche Verkehrsmittel; Dienstreisender Soldat; Verbindlicher Befehl

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.10.1977
Aktenzeichen
BVerwG 2 WDB 4/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 332

Amtlicher Leitsatz

1. Die Befangenheitsregelung des WDO § 26 Abs. 2 Nr. 3 ist bei der Entscheidung über Wehrdisziplinarbeschwerden durch Disziplinarvorgesetzte entsprechend anzuwenden.

2. Die Anordnung eines militärischen Vorgesetzten, eine Dienstreise mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln auszuführen, ist für den dienstreisenden Soldaten ein verbindlicher Befehl.