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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.07.1977, Az.: BVerwG 1 WB 75/77

Soldat; Disziplinarverfahren; Rechtsmittel; Rechtsbehelfe; Einstellung eines Vorermittlungsverfahrens; Wehrbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 75/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, die dem Soldaten im Disziplinarverfahren zur Verfügung stehen, sind in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelt. Eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Einstellung eines Vorermittlungsverfahrens sieht die Wehrdisziplinarordnung nicht vor. Es ist unzulässig, sich im Ergebnis einen entsprechenden Rechtsbehelf durch eine Wehrbeschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung zu verschaffen.