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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.07.1977, Az.: BVerwG 3 C 68/76

Reparationsschaden; Wegnahme von Wirtschaftsgütern; Feindgesetzgebung; Enteignung; Schadenseintritt; Schadenszeitpunkt; Anfechtbarer Zwischenbescheid

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 68/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 54, 159

Amtlicher Leitsatz

1. Die einen Reparationsschaden begründende Wegnahme von Wirtschaftsgütern kann bereits in einer unmittelbar durch die Feindgesetzgebung generell angeordneten Enteignung deutschen Vermögens liegen, wenn der frühere Eigentümer auf Grund dieser Gesetze keine Möglichkeit mehr hat, tatsächlich über sein enteignetes Vermögen rechtlich wirksam zu verfügen. In diesen Fallen ist für den Schadenseintritt der Zeitpunkt maßgebend, in dem die entsprechenden Feindvermögensgesetze rechtlich wirksam geworden sind.

2. Über den gesonderten Antrag des Geschädigten, einen abweichenden Schadenszeitpunkt festzulegen, kann durch selbständig anfechtbaren Zwischenbescheid vorab entschieden werden.