Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.07.1977, Az.: BVerwG 3 C 50/76
Enteignung; Schadensgebiet des BFG; Hauptkriegsverbrecher; Landwirtschaftliches Vermögen; Bodenreform; Anspruch auf Schadensfeststellung; Gewährung von Ausgleichsleistungen; Kriegshandlungen; Kriegssachschaden
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 07.07.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 50/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11050
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ü VG Düsseldorf 07.05.1976 - 6 K 542/74
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG
- § 3 Abs. 3 BFG
- § 3 Abs. 1 Nr. 3 BFG
- § 11 Abs. 3 Nr. 1 BFG
- § 11 Abs. 3 Nr. 3 BFG
- § 13 LAG
- § 301 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 LAG
- § 242 BGB
- § 254 BGB
Fundstellen
- BVerwGE 54, 140
- DÖV 1978, 256
Amtlicher Leitsatz
1. Die im Jahre 1945 durchgeführte Enteignung von im Schadensgebiet des BFG gelegenen, einer als Hauptkriegsverbrecher 1946 verurteilten Person gehörenden Vermögensgegenständen (hier: landwirtschaftliches Vermögen) durch obrigkeitliche Maßnahmen steht auch dann, wenn sie formell im Zusammenhang mit der Bodenreform vollzogen wurde, grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit den nach der Besetzung im Schadensgebiet des BFG entstandenen politischen Verhältnissen im Sinne des BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1.
2. Ein Anspruch auf Schadensfeststellung und Gewährung von Ausgleichsleistungen besteht nicht wegen eines unmittelbar durch Kriegshandlungen eingetretenen Vermögensschadens (Kriegssachschadens), der einem im Nürnberger Prozeß als Hauptkriegsverbrecher Abgeurteilten entstanden ist.