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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.06.1977, Az.: BVerwG 8 C 4/76

Zurückschaffung Volksdeutscher; Karpatho-Ukraine; Sowjetrussische Besatzungsmacht; Politischer Gewahrsam; Verbringen in ausländisches Staatsgebiet; Beendigung des Gewahrsams

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.06.1977
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 4/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11246
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 03.10.1975 - III 171/76

Fundstelle

  • Buchholz 41206 § 1 HHG Nr 17

Amtlicher Leitsatz

1. Die Zurückschaffung Volksdeutscher aus der Karpatho-Ukraine, die in Sachsen in Lagern lebten, in ihre Heimat durch die sowjetrussische Besatzungsmacht im Jahre 1945 begründet keinen politischen Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes und stellt kein Verbringen in ausländisches Staatsgebiet dar.

2. Zur Beendigung des Gewahrsams.